Frage 184
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
II - Pflege der Fischgewässer
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
64
Laufende Nummer
184
Fragetext
Was hat der Angler zu veranlassen, wenn er im Gewässer tote Fische in größerer Anzahl feststellt?
Antworten
A.
Benachrichtigung der Fischereibehörde, des Amtstierarztes oder der Polizei
Richtig
B.
Absammeln und Vergraben der toten Fische
C.
Einleitung von Bekämpfungsmaßnahmen