Frage 193

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
II - Pflege der Fischgewässer
Untersachgebiet
3 - Untersachgebiet 3
FNR
73
Laufende Nummer
193

Fragetext

Fällt achtloses Wegwerfen von Angelschnur unter den Begriff der Umweltverschmutzung?

Antworten

A. Ja, da die Schnur nicht oder nur schlecht verrottet.
Richtig
B. Nein, die Schnur verrottet sofort.
C. Nein, die geringe Menge ist unbedeutend und führt deshalb zu keiner Gefahr.