Frage 195

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Fragetext

Darf zur Ausübung der Angelfischerei das Gelege befahren oder betreten werden?

II – Pflege der Fischgewässer

Antworten

A. Nein
Richtig
B. Ja
C. Ja, nur mit Genehmigung des Gewässereigentümers