Frage 195
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Fragetext
Darf zur Ausübung der Angelfischerei das Gelege befahren oder betreten werden?
II – Pflege der Fischgewässer
Antworten
A.
Nein
Richtig
B.
Ja
C.
Ja, nur mit Genehmigung des Gewässereigentümers