Frage 207

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
II - Pflege der Fischgewässer
Untersachgebiet
4 - Untersachgebiet 4
FNR
87
Laufende Nummer
207

Fragetext

Zu welchen Zeiten sollte die Krautung von Gewässern unterbleiben?

Antworten

A. Während der Schon- und Laichzeiten der jeweils vorkommenden Fischarten
Richtig
B. An Tagen günstigen Angelwetters
C. Im Sommer