Frage 207
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
II - Pflege der Fischgewässer
Untersachgebiet
4 - Untersachgebiet 4
FNR
87
Laufende Nummer
207
Fragetext
Zu welchen Zeiten sollte die Krautung von Gewässern unterbleiben?
Antworten
A.
Während der Schon- und Laichzeiten der jeweils vorkommenden Fischarten
Richtig
B.
An Tagen günstigen Angelwetters
C.
Im Sommer