Frage 243

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
III - Fanggeräte und deren Gebrauch
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
3
Laufende Nummer
243

Fragetext

Berechtigt der Fischereischein, der nach bestandener Anglerprüfung erteilt wird, zur Benutzung von Legeangeln (Aalschnur)?

Antworten

A. Nein
Richtig
B. Ja, aber nur mit totem Köderfisch
C. Ja