Frage 377

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
IV - Behandlung der gefangenen Fische
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
17
Laufende Nummer
377

Fragetext

Welche rechtlichen Anforderungen sind an das Betäuben oder Töten von Fischen gestellt?

Antworten

A. Sachkunde (Kenntnisse und Fähigkeiten)
Richtig
B. Lehrgang in Erster Hilfe
C. Mindestalter von 10 Jahren