Frage 408
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
IV - Behandlung der gefangenen Fische
Untersachgebiet
3 - Untersachgebiet 3
FNR
48
Laufende Nummer
408
Fragetext
Wann hat der Angler zu entscheiden, ob er einen gefangenen maßigen Fisch in das Gewässer zurücksetzt?
Antworten
A.
Sofort nach dem Fang
Richtig
B.
Innerhalb einer Stunde nach dem Fang
C.
Bei Besitz eines Hälternetzes mit Beendigung des Angeltages