Frage 420
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
IV - Behandlung der gefangenen Fische
Untersachgebiet
3 - Untersachgebiet 3
FNR
60
Laufende Nummer
420
Fragetext
Ist das Schlachten und Aufbewahren von Fischen gesetzlich geregelt?
Antworten
A.
Ja, in der Tierschutzschlachtverordn ung
Richtig
B.
Nein, da Fische wechselwarme Organismen sind, existiert keine Bestimmung.
C.
Nein, das Schlachten und Aufbewahren der Fische liegt im freien Ermessen des Anglers.