Frage 421

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
IV - Behandlung der gefangenen Fische
Untersachgebiet
3 - Untersachgebiet 3
FNR
61
Laufende Nummer
421

Fragetext

Was ist in der Tierschutzschlachtverordnung geregelt?

Antworten

A. Fische sind vor dem Schlachten zu betäuben.
Richtig
B. Fische können nach freiem Ermessen des Anglers geschlachtet und aufbewahrt werden.
C. Die Verordnung stellt lediglich fest, dass bei wechselwarmen Organismen kein Regelungsbedarf besteht.