Frage 430

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
IV - Behandlung der gefangenen Fische
Untersachgebiet
4 - Untersachgebiet 4
FNR
70
Laufende Nummer
430

Fragetext

Welche der aufgeführten Arten dürfen nicht als Köderfische Verwendung finden?

Antworten

A. Bachneunauge, Bitterling
Richtig
B. Plötze, Rotfeder
C. Güster, Barsch