Frage 430
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
IV - Behandlung der gefangenen Fische
Untersachgebiet
4 - Untersachgebiet 4
FNR
70
Laufende Nummer
430
Fragetext
Welche der aufgeführten Arten dürfen nicht als Köderfische Verwendung finden?
Antworten
A.
Bachneunauge, Bitterling
Richtig
B.
Plötze, Rotfeder
C.
Güster, Barsch