Frage 435

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
IV - Behandlung der gefangenen Fische
Untersachgebiet
4 - Untersachgebiet 4
FNR
75
Laufende Nummer
435

Fragetext

Wie ermittelt man das Mindestmaß bei Fischen?

Antworten

A. Durch Messen von der Kopfspitze bis zum Ende der ausgebreiteten Schwanzflosse
Richtig
B. Durch Messen von der Kopfspitze bis zur Schwanzwurzel
C. Durch Messen von der Kopfspitze bis zur Mitte des kürzesten Schwanzflossenteils