Frage 447
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
IV - Behandlung der gefangenen Fische
Untersachgebiet
4 - Untersachgebiet 4
FNR
87
Laufende Nummer
447
Fragetext
Ein Flussneunauge wird gefangen. Was ist zu tun?
Antworten
A.
Der Fisch ist unverzüglich und schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen.
Richtig
B.
Der Fisch ist sofort in ein geeignetes Gewässer umzusetzen.
C.
Der Fisch ist umgehend zu wiegen und zu messen und der Naturschutzbehörde zu melden.