Frage 485
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
5
Laufende Nummer
485
Fragetext
Wer kann im Land Brandenburg Angelkarten zum Raubfischfang erwerben?
Antworten
A.
Personen, die einen Fischereischein besitzen.
Richtig
B.
Personen, die eine fischereiliche Ausbildung durch Zeugnis nachweisen.
C.
Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben.