Frage 488
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
8
Laufende Nummer
488
Fragetext
Kann die untere Fischereibehörde, die einen Fischereischein erteilt hat, diesen für ungültig erklären und entschädigungslos einziehen?
Antworten
A.
Ja, wenn nach Erteilung Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung rechtfertigen
Richtig
B.
Nein
C.
Ja, wenn der Fischereibeirat dem zustimmt