Frage 497

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
17
Laufende Nummer
497

Fragetext

Darf ein Angelfischer als Inhaber des Fischereischeines mit einer Aalschnur bis 50 Haken fischen?

Antworten

A. Nein
Richtig
B. Ja, mit Zusatzgenehmigung durch die untere Fischereibehörde
C. Ja, aber nur während des Hegefischens