Frage 498
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
18
Laufende Nummer
498
Fragetext
Muss ein Angler, der den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausüben will, einen Fischereischein besitzen?
Antworten
A.
Nein
Richtig
B.
Ja
C.
Ja, ab dem 18. Lebensjahr