Frage 498

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
18
Laufende Nummer
498

Fragetext

Muss ein Angler, der den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausüben will, einen Fischereischein besitzen?

Antworten

A. Nein
Richtig
B. Ja
C. Ja, ab dem 18. Lebensjahr