Frage 499

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Fragetext

Welcher Person ist der Fischereischein auf Verlangen zur Einsicht auszuhändigen?

V – Einschlägige Rechtsvorschriften

Antworten

A. Dem Fischereiaufseher und Fischereiausübungsberechtigten
Richtig
B. Dem Umweltbeauftragten
C. Dem Bürgermeister der zuständigen Gemeinde