Frage 499
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Fragetext
Welcher Person ist der Fischereischein auf Verlangen zur Einsicht auszuhändigen?
V – Einschlägige Rechtsvorschriften
Antworten
A.
Dem Fischereiaufseher und Fischereiausübungsberechtigten
Richtig
B.
Dem Umweltbeauftragten
C.
Dem Bürgermeister der zuständigen Gemeinde