Frage 506
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
26
Laufende Nummer
506
Fragetext
Wann liegt Koppelfischerei vor?
Antworten
A.
Wenn an derselben Gewässerstrecke mehrere Fischereirechte bestehen.
Richtig
B.
Wenn mehrere Angler gleichzeitig am selben Gewässer angeln.
C.
Wenn an beangelten Strecken auch mit Reusen gefischt wird.