Frage 509

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
29
Laufende Nummer
509

Fragetext

Kann die untere Fischereibehörde die Fangmengen beschränken?

Antworten

A. Ja, im Benehmen mit dem zuständigen Fischereibeirat
Richtig
B. Nein
C. Ja, aber nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten