Frage 509
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
29
Laufende Nummer
509
Fragetext
Kann die untere Fischereibehörde die Fangmengen beschränken?
Antworten
A.
Ja, im Benehmen mit dem zuständigen Fischereibeirat
Richtig
B.
Nein
C.
Ja, aber nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten