Frage 511
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
31
Laufende Nummer
511
Fragetext
Kann die untere Fischereibehörde das Betreten von Uferflächen einschränken oder verbieten?
Antworten
A.
Ja, soweit das im öffentlichen Interesse oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
Richtig
B.
Nein, nur die oberste Fischereibehörde ist dafür zuständig.
C.
Nein