Frage 512
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
32
Laufende Nummer
512
Fragetext
Kann die untere Fischereibehörde das Betreten von Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten?
Antworten
A.
Ja, soweit das im öffentlichen Interesse zum Schutz von Anlagen oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
Richtig
B.
Nein, nur die oberste Fischereibehörde ist dafür zuständig.
C.
Nein