Frage 517
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
1 - Untersachgebiet 1
FNR
37
Laufende Nummer
517
Fragetext
Die Aufsicht über die Fischerei ist eine Landesaufgabe. Von welchen Behörden wird sie wahrgenommen?
Antworten
A.
Von den unteren Fischereibehörden
Richtig
B.
Vom Amtstierarzt
C.
Vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung