Frage 520

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
40
Laufende Nummer
520

Fragetext

Darf ein Fischereiausübungsberechtigter die gesetzlichen Mindestmaße für sein Gewässer verändern?

Antworten

A. Ja, das Mindestmaß darf im Vergleich zur Fischereiordnung aber nur erhöht werden.
Richtig
B. Nein
C. Ja, jedoch nur für Raubfische.