Frage 521
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
41
Laufende Nummer
521
Fragetext
Darf ein Fischereiausübungsberechtigter die gesetzlich bestimmten Schonzeiten für sein Gewässer verändern?
Antworten
A.
Ja, die Bestimmungen dürfen jedoch nur strenger gefasst werden, als in der Fischereiordnung festgelegt.
Richtig
B.
Nein
C.
Ja, jedoch nur für Salmoniden.