Frage 521

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
41
Laufende Nummer
521

Fragetext

Darf ein Fischereiausübungsberechtigter die gesetzlich bestimmten Schonzeiten für sein Gewässer verändern?

Antworten

A. Ja, die Bestimmungen dürfen jedoch nur strenger gefasst werden, als in der Fischereiordnung festgelegt.
Richtig
B. Nein
C. Ja, jedoch nur für Salmoniden.