Frage 528

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
48
Laufende Nummer
528

Fragetext

Aus welchen Gründen kann die untere Fischereibehörde Ausnahmen von den Bestimmungen über Mindestmaße und Schonzeiten zulassen?

Antworten

A. Für Lehr-, Versuchs- und Forschungszwecke
Richtig
B. Für die Stabilisierung der Fänge der Angelfischerei
C. Für die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit frischem Fisch