Frage 528
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
48
Laufende Nummer
528
Fragetext
Aus welchen Gründen kann die untere Fischereibehörde Ausnahmen von den Bestimmungen über Mindestmaße und Schonzeiten zulassen?
Antworten
A.
Für Lehr-, Versuchs- und Forschungszwecke
Richtig
B.
Für die Stabilisierung der Fänge der Angelfischerei
C.
Für die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit frischem Fisch