Frage 530
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
50
Laufende Nummer
530
Fragetext
Ist es verboten, beim Fischfang mehr als drei Angelhaken je Handangel zu verwenden?
Antworten
A.
Ja
Richtig
B.
Ja, aber nur wenn sie Widerhaken besitzen
C.
Nein