Frage 530

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
50
Laufende Nummer
530

Fragetext

Ist es verboten, beim Fischfang mehr als drei Angelhaken je Handangel zu verwenden?

Antworten

A. Ja
Richtig
B. Ja, aber nur wenn sie Widerhaken besitzen
C. Nein