Frage 531

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
51
Laufende Nummer
531

Fragetext

Kann die untere Fischereibehörde Ausnahmen vom Verbot des Fischfangs mit lebendem Köderfisch zulassen?

Antworten

A. Ja, im Einzelfall für bestimmte Gewässer, wenn ein vernünftiger Grund gegeben ist.
Richtig
B. Ja, zur Vermeidung der Verbuttung des Hechtbestandes.
C. Ja, zur Erhöhung der Attraktivität des Angelgewässers.