Frage 544

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
64
Laufende Nummer
544

Fragetext

Wann kann die untere Fischereibehörde bei Vorliegen von Koppelfischerei das Nachtangeln gestatten?

Antworten

A. Wenn keine fischereibiologischen oder gewässerökologischen Nachteile zu erwarten sind.
Richtig
B. Wenn die Anzahl der am Tage Angelnden reduziert werden soll.
C. Zur Bestandsregulierung bestimmter Fischarten, z.B. Karpfen.