Frage 553

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
73
Laufende Nummer
553

Fragetext

Welche der genannten Fischarten hat eine Schonzeit vom 1. Dezember bis 31. Mai?

Antworten

A. Äsche
Richtig
B. Bachforelle
C. Bachneunauge