Frage 553
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
73
Laufende Nummer
553
Fragetext
Welche der genannten Fischarten hat eine Schonzeit vom 1. Dezember bis 31. Mai?
Antworten
A.
Äsche
Richtig
B.
Bachforelle
C.
Bachneunauge