Frage 554
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
74
Laufende Nummer
554
Fragetext
Welche der genannten Fischarten hat eine Schonzeit vom 16. Oktober bis 15. April?
Antworten
A.
Bachforelle
Richtig
B.
Aaland
C.
Bachneunauge