Frage 554

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
74
Laufende Nummer
554

Fragetext

Welche der genannten Fischarten hat eine Schonzeit vom 16. Oktober bis 15. April?

Antworten

A. Bachforelle
Richtig
B. Aaland
C. Bachneunauge