Frage 555
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
75
Laufende Nummer
555
Fragetext
Welche der genannten Fischarten hat eine Schonzeit vom 1. Mai bis 31. Juli?
Antworten
A.
Barbe
Richtig
B.
Atlantische Stör
C.
Bachneunauge