Frage 555

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
75
Laufende Nummer
555

Fragetext

Welche der genannten Fischarten hat eine Schonzeit vom 1. Mai bis 31. Juli?

Antworten

A. Barbe
Richtig
B. Atlantische Stör
C. Bachneunauge