Frage 556
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
76
Laufende Nummer
556
Fragetext
Welche der genannten Fischarten hat eine Schonzeit vom 1. April bis 30. Juni?
Antworten
A.
Rapfen
Richtig
B.
Maifisch
C.
Ziege