Frage 556

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
76
Laufende Nummer
556

Fragetext

Welche der genannten Fischarten hat eine Schonzeit vom 1. April bis 30. Juni?

Antworten

A. Rapfen
Richtig
B. Maifisch
C. Ziege