Frage 565
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
85
Laufende Nummer
565
Fragetext
Welches Mindestmaß hat die Barbe?
Antworten
A.
40 cm
Richtig
B.
45 cm
C.
30 cm