Frage 565

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
85
Laufende Nummer
565

Fragetext

Welches Mindestmaß hat die Barbe?

Antworten

A. 40 cm
Richtig
B. 45 cm
C. 30 cm