Frage 573
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
93
Laufende Nummer
573
Fragetext
Welcher Grundsatz ist Inhalt des Tierschutzgesetzes?
Antworten
A.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Richtig
B.
Niemand darf vom Aussterben bedrohte Tiere töten.
C.
Niemand darf geschützte Tiere fangen.