Frage 574
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
94
Laufende Nummer
574
Fragetext
Was ist kein vernünftiger Grund für den Fang von Fischen?
Antworten
A.
Der Fang zum Zweck der Herstellung von Trophäen.
Richtig
B.
Der Fang zum Zweck der menschlichen Ernährung.
C.
Der Fang zum Zweck der Hege und fischereilichen Bewirtschaftung.