Frage 574

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
2 - Untersachgebiet 2
FNR
94
Laufende Nummer
574

Fragetext

Was ist kein vernünftiger Grund für den Fang von Fischen?

Antworten

A. Der Fang zum Zweck der Herstellung von Trophäen.
Richtig
B. Der Fang zum Zweck der menschlichen Ernährung.
C. Der Fang zum Zweck der Hege und fischereilichen Bewirtschaftung.