Frage 600
Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.
Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
5 - Untersachgebiet 5
FNR
120
Laufende Nummer
600
Fragetext
In wessen Eigentum stehen wildlebende Fische in nicht geschlossenen Gewässern?
Antworten
A.
Sie sind herrenlos.
Richtig
B.
Sie gehören dem Land Brandenburg.
C.
Sie gehören dem Fischereiberechtigten.