Frage 600

Detailansicht einer importierten Prüfungsfrage.

Prüfungsgebiet
V - Einschlägige Rechtsvorschriften
Untersachgebiet
5 - Untersachgebiet 5
FNR
120
Laufende Nummer
600

Fragetext

In wessen Eigentum stehen wildlebende Fische in nicht geschlossenen Gewässern?

Antworten

A. Sie sind herrenlos.
Richtig
B. Sie gehören dem Land Brandenburg.
C. Sie gehören dem Fischereiberechtigten.